AGB
1.Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen TLV GmbH und Ihren Kunden (im folgenden Besteller genannt). Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Waren, Paketen, Dokumenten über Nacht (im folgenden Sendung(en) und Overnight genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
1.3. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) für den Kaufmann und den Nichtkaufmann ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Eine wichtige Frage ist: Für wen gilt das HGB? Grundsätzlich gilt das HGB für den Kaufmann. Für den Nichtkaufmann (siehe unten) gelten ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings gibt es Ausnahmen: Im Vierten Buch des HGBs werden die Handelsgeschäfte geregelt, hierzu gehören auch das Kommissions-, Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft. Diese Vorschriften gelten für alle Gewerbetreibenden, die in diesen Bereichen selbständig tätig sind, somit auch für den Nichtkaufmann. Alle Kleinunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden aus rechtlicher Sicht einer Privatperson (Nichtkaufmann) gleichgestellt.
Wichtig ist noch, dass das HGB Vorrang vor anderen allgemeinen Gesetzen hat, weil im deutschen Recht der Grundsatz gilt:• Das spezielle Gesetz geht dem Allgemeinen gegenüber vor! („lex specialis“ geht vor „lex generalis“)
2. Leistungsbeschreibung
2.1. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Logistiksystemen und deren Subunternehmern auch Systempartner genannt, übernimmt TLV GmbH die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Sendungen.
2.2. Die Abholung der Sendung(en) erfolgt Montag bis Sonntag bzw. einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, an der von dem Besteller benannten Adresse. Die Abhol- und Zustellzeiten sind nicht garantiert. Fixtermine, sowie Terminabholungen und Zustellungen können Verkehrs bedingt bis zu 60 min variieren. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür bei gewerblichen Adressen am Empfang. Es wird nur ein Abholversuch durchgeführt. Alternativ können Sendungen an den jeweiligen Depots der TLV GmbH zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. An den TLV GmbH Depots werden Sendungen zur Beförderung übernommen. Die Berechnung der Tarife erfolgt entweder nach dem Gesamtbruttogewicht oder dem Volumengewicht - je nachdem, welches Gewicht größer ist. Das Volumengewicht wird nach IATA-Standard (L x B x H (cm): 6.000 = kg) ermittelt. Weitere Berechnungen für Serviceleistungen und Gewichte, sowie die zulässigen Maße ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3. Die angegebenen Beförderungszeiten sind Regellaufzeiten. TLV GmbH ist bemüht, die Beförderung bei Abholung oder bei Abgabe an den Niederlassungen innerhalb von einem Arbeitstag (Sonntag bis Samstag) durchzuführen. Fällt ein Wochenende (Samstag auf Sonntag) oder ein Feiertag in den Beförderungszeitraum, so dauert die Beförderung dementsprechend länger, wenn keine gesonderte Zustelloption gewählt wurde. Der Beförderungszeitraum im Sinne dieses Abschnittes ist der Zeitraum zwischen der Übernahme der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff. 2.2. und dem ersten Zustellversuch der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff.
2.4. und 2.5. dieser AGB. TLV GmbH führt einen Terminverkehr durch und haftet aber nicht, für Folgeschäden, wenn die Regellaufzeit für den Kunden überschritten wird.
2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressdaten. Der absendende Besteller ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis der Übergabe.
2.5. TLV GmbH ist berechtigt, Sendungen dem unter der angegebenen Adresse erreichbares Personal, das typischerweise zur Entgegennahme von Sendungen befugt, ist gegen namentlicher Quittung zu übergeben.
2.6. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt oder abgeholt werden, wird kein weiterer Abhol- oder Zustellversuch durchgeführt. Jede vergebliche Anfahrt wird laut aktueller Preisliste abgerechnet. Nach dem vergeblichen Zustellversuch erhält der Adressat eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis, sich innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstelldatum mit dem TLV GmbH Service-Center in Verbindung zu setzen, um einen Zustelltermin zu vereinbaren. Verstreicht diese Frist, gilt die Sendung als unzustellbar.
2.7. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
2.8. Unzustellbare Sendungen werden von TLV GmbH kostenpflichtig an den Besteller zurückbefördert. Verweigert der Besteller die Rücknahme, ist TLV GmbH berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Besteller nicht festgestellt werden, ist TLV GmbH zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt TLV GmbH entweder die Weisung des Absenders ein, oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist TLV GmbH berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf TLV GmbH die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
3. Vertragsverhältnis
3.1. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5. dieser AGB als durchgeführt.
3.2. Es steht TLV GmbH frei, einen Auftrag zur Beförderung (Antrag des Bestellers zum Abschluss eines Beförderungsvertrages) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3. Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen des Abschnittes 4 dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, ist TLV GmbH berechtigt, ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Besteller zu erheben. Lehnt der Besteller die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist TLV GmbH berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Besteller bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist TLV GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Besteller ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von TLV GmbH nachzuweisen.
3.4. TLV GmbH ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Besteller zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Besteller die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist TLV GMBH, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
3.5. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Besteller nach Übergabe der Sendung(en) an TLV GmbH ist ausgeschlossen.
3.6 Mit Ihrer Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Die Bestellung kann über einen Onlineshop, Onlineformular, das Internet, per Email, schriftlich, per Fax oder fernmündlich bei uns erfolgen. Der Besteller haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Transport- oder Servicedienstleistung. Für uns wird der Vertrag vorbehaltlich und hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Bestellung und den Preis schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben. Bestellungen über ein von uns nicht anerkanntes BestellSystem sind ohne unsere Bestätigung nicht verbindlich. Weicht der Inhalt der Bestellungsbestätigung von dem Inhalt der Bestellung ab, wird der abweichende Inhalt für den Kunden und uns dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1. TLV GmbH befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht, sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 100,00 EUR pro Sendung nicht übersteigt.
4.2. Nicht im Rahmen der Transportleistung werden folgende Sendungen oder Inhalte nicht transportiert, oder keinerlei Haftung übernommen.
4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen und deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
4.2.2. Sendung mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist.
4.2.3. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren, Fotoapparate, Ferngläser Valoren I. Klasse, sowie Geld und andere Zahlungsmittel.
4.2.4. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
4.2.5. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten
4.2.6. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
4.2.7. Sendungen, bei denen die vom Besteller bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist, oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind
4.2.8. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.
5. Preis, Leistung, Stornierung, Umbestellung
5.1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Bestellungsbestätigung.
5.2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Besteller zu entrichten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen einer besonderen Form der Aushändigung einer Leistungsberechtigungen (z.B. Voucher, Gutschein) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung. Für Storno- und Umbuchungsgebühren, sowie etwaige Bearbeitungskosten ist ein sofortiger Ausgleich der Rechnung erforderlich. Der Besteller ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf Ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht bei uns innerhalb von drei Tagen eingeht. Bei den von uns angebotenen Preisen für Transport- und Servicedienstleistungen oder andere Transportleistungen bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Bestellung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der angeschlossenen Transportunternehmen, Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife bzw. Steuern und Gebühren geändert werden.
6. Haftung
6.1. So weit in diesen AGB oder zwischen TLV GmbH und dem Besteller nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet TLV GmbH nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB.
6.2. TLV GmbH haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen. Für Servicedienstleistungen außerhalb unseres Standardangebotes haften wir lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen und Weitergabe der Informationen an den Kunden. Wir haften nicht für die Leistungserbringung. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet TLV GmbH innerstaatlichen Beförderungen bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht bzw. bei grenzüberschreitenden Transporten bis zur Fracht für die verspätete Sendung, jedoch in jedem Falle nur bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von EUR 750,00 pro Sendung.
6.3. Im Übrigen haftet TLV GmbH dem Besteller bei schuldhaftem Verlust der Sendung oder Beschädigung des Inhaltes durch Nässe oder Brand, nicht bei Beschädigung der Außenhülle. TLV GmbH beruft sich bei Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB, die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt.
6.4. Hat der Besteller TLV GmbH eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von TLV GmbH vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. TLV GmbH kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB berufen. Der Besteller oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden sofort beim Fahrer zu reklamieren, der schriftlich aufgenommen werden muss. Diese Schadensaufnahme muss dem Kunden vom Fahrer bei der Übergabe schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Abschreibung ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.5. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet TLV GmbH von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften oder Schiffe nicht verpflichtet sind, abzuwarten. Die sich aus Versäumnis des Anschlusses (z.B. wegen höherer Gewalt) ergebenden Kosten gehen ausschließlich zulasten des Kunden.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Besteller als Vertragspartner von TLV GmbH geltend machen.
6.8. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren gemäß § 439 HGB. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von TLV GmbH gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB entsprechend.
6.9. Der Besteller haftet unmittelbar, oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Besteller ein Verschulden trifft.
7. Datenspeicherung
7.1. Alle persönlichen Daten werden von TLV GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
7.2. TLV GmbH weist darauf hin, dass TLV GmbH sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Besteller abgeschlossenen Verträge ist TLV GmbH befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
7.3. TLV GmbH setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit
8.1. Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Hamburg.
8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Für die Rechtsstreitigkeiten mit Privatpersonen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
9. Einfuhr- und Zollvorschriften, Ausfuhrbestimmungen
Beim Versand sind in jedem Fall die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), oder einer falschen und unzureichender Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten. TLV GmbH erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern entsprechende Informationen vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit die Auskünfte wird jedoch nicht übernommen.
Hinweise zur Online-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(Stand: 01.05.2020)
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen TLV GmbH und Ihren Kunden (im folgenden Besteller genannt). Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Waren, Paketen, Dokumenten über Nacht (im folgenden Sendung(en) und Overnight genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
1.3. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) für den Kaufmann und den Nichtkaufmann ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Eine wichtige Frage ist: Für wen gilt das HGB? Grundsätzlich gilt das HGB für den Kaufmann. Für den Nichtkaufmann (siehe unten) gelten ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings gibt es Ausnahmen: Im Vierten Buch des HGBs werden die Handelsgeschäfte geregelt, hierzu gehören auch das Kommissions-, Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft. Diese Vorschriften gelten für alle Gewerbetreibenden, die in diesen Bereichen selbständig tätig sind, somit auch für den Nichtkaufmann. Alle Kleinunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden aus rechtlicher Sicht einer Privatperson (Nichtkaufmann) gleichgestellt.
Wichtig ist noch, dass das HGB Vorrang vor anderen allgemeinen Gesetzen hat, weil im deutschen Recht der Grundsatz gilt:• Das spezielle Gesetz geht dem Allgemeinen gegenüber vor! („lex specialis“ geht vor „lex generalis“)
2. Leistungsbeschreibung
2.1. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Logistiksystemen und deren Subunternehmern auch Systempartner genannt, übernimmt TLV GmbH die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Sendungen.
2.2. Die Abholung der Sendung(en) erfolgt Montag bis Sonntag bzw. einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, an der von dem Besteller benannten Adresse. Die Abhol- und Zustellzeiten sind nicht garantiert. Fixtermine, sowie Terminabholungen und Zustellungen können Verkehrs bedingt bis zu 60 min variieren. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür bei gewerblichen Adressen am Empfang. Es wird nur ein Abholversuch durchgeführt. Alternativ können Sendungen an den jeweiligen Depots der TLV GmbH zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. An den TLV GmbH Depots werden Sendungen zur Beförderung übernommen. Die Berechnung der Tarife erfolgt entweder nach dem Gesamtbruttogewicht oder dem Volumengewicht - je nachdem, welches Gewicht größer ist. Das Volumengewicht wird nach IATA-Standard (L x B x H (cm): 6.000 = kg) ermittelt. Weitere Berechnungen für Serviceleistungen und Gewichte, sowie die zulässigen Maße ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3. Die angegebenen Beförderungszeiten sind Regellaufzeiten. TLV GmbH ist bemüht, die Beförderung bei Abholung oder bei Abgabe an den Niederlassungen innerhalb von einem Arbeitstag (Sonntag bis Samstag) durchzuführen. Fällt ein Wochenende (Samstag auf Sonntag) oder ein Feiertag in den Beförderungszeitraum, so dauert die Beförderung dementsprechend länger, wenn keine gesonderte Zustelloption gewählt wurde. Der Beförderungszeitraum im Sinne dieses Abschnittes ist der Zeitraum zwischen der Übernahme der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff. 2.2. und dem ersten Zustellversuch der Sendung(en) nach Maßgabe von Ziff.
2.4. und 2.5. dieser AGB. TLV GmbH führt einen Terminverkehr durch und haftet aber nicht, für Folgeschäden, wenn die Regellaufzeit für den Kunden überschritten wird.
2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressdaten. Der absendende Besteller ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis der Übergabe.
2.5. TLV GmbH ist berechtigt, Sendungen dem unter der angegebenen Adresse erreichbares Personal, das typischerweise zur Entgegennahme von Sendungen befugt, ist gegen namentlicher Quittung zu übergeben.
2.6. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt oder abgeholt werden, wird kein weiterer Abhol- oder Zustellversuch durchgeführt. Jede vergebliche Anfahrt wird laut aktueller Preisliste abgerechnet. Nach dem vergeblichen Zustellversuch erhält der Adressat eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis, sich innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstelldatum mit dem TLV GmbH Service-Center in Verbindung zu setzen, um einen Zustelltermin zu vereinbaren. Verstreicht diese Frist, gilt die Sendung als unzustellbar.
2.7. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
2.8. Unzustellbare Sendungen werden von TLV GmbH kostenpflichtig an den Besteller zurückbefördert. Verweigert der Besteller die Rücknahme, ist TLV GmbH berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Besteller nicht festgestellt werden, ist TLV GmbH zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt TLV GmbH entweder die Weisung des Absenders ein, oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist TLV GmbH berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf TLV GmbH die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
3. Vertragsverhältnis
3.1. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5. dieser AGB als durchgeführt.
3.2. Es steht TLV GmbH frei, einen Auftrag zur Beförderung (Antrag des Bestellers zum Abschluss eines Beförderungsvertrages) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3. Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen des Abschnittes 4 dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, ist TLV GmbH berechtigt, ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Besteller zu erheben. Lehnt der Besteller die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist TLV GmbH berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Besteller bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist TLV GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Besteller ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von TLV GmbH nachzuweisen.
3.4. TLV GmbH ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Besteller zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Besteller die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist TLV GMBH, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
3.5. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Besteller nach Übergabe der Sendung(en) an TLV GmbH ist ausgeschlossen.
3.6 Mit Ihrer Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Die Bestellung kann über einen Onlineshop, Onlineformular, das Internet, per Email, schriftlich, per Fax oder fernmündlich bei uns erfolgen. Der Besteller haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Transport- oder Servicedienstleistung. Für uns wird der Vertrag vorbehaltlich und hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Bestellung und den Preis schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben. Bestellungen über ein von uns nicht anerkanntes BestellSystem sind ohne unsere Bestätigung nicht verbindlich. Weicht der Inhalt der Bestellungsbestätigung von dem Inhalt der Bestellung ab, wird der abweichende Inhalt für den Kunden und uns dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1. TLV GmbH befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht, sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 100,00 EUR pro Sendung nicht übersteigt.
4.2. Nicht im Rahmen der Transportleistung werden folgende Sendungen oder Inhalte nicht transportiert, oder keinerlei Haftung übernommen.
4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen und deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
4.2.2. Sendung mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist.
4.2.3. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren, Fotoapparate, Ferngläser Valoren I. Klasse, sowie Geld und andere Zahlungsmittel.
4.2.4. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
4.2.5. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten
4.2.6. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
4.2.7. Sendungen, bei denen die vom Besteller bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist, oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind
4.2.8. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.
5. Preis, Leistung, Stornierung, Umbestellung
5.1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Bestellungsbestätigung.
5.2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Besteller zu entrichten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen einer besonderen Form der Aushändigung einer Leistungsberechtigungen (z.B. Voucher, Gutschein) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung. Für Storno- und Umbuchungsgebühren, sowie etwaige Bearbeitungskosten ist ein sofortiger Ausgleich der Rechnung erforderlich. Der Besteller ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf Ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht bei uns innerhalb von drei Tagen eingeht. Bei den von uns angebotenen Preisen für Transport- und Servicedienstleistungen oder andere Transportleistungen bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Bestellung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der angeschlossenen Transportunternehmen, Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife bzw. Steuern und Gebühren geändert werden.
6. Haftung
6.1. So weit in diesen AGB oder zwischen TLV GmbH und dem Besteller nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet TLV GmbH nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB.
6.2. TLV GmbH haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen. Für Servicedienstleistungen außerhalb unseres Standardangebotes haften wir lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen und Weitergabe der Informationen an den Kunden. Wir haften nicht für die Leistungserbringung. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet TLV GmbH innerstaatlichen Beförderungen bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht bzw. bei grenzüberschreitenden Transporten bis zur Fracht für die verspätete Sendung, jedoch in jedem Falle nur bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von EUR 750,00 pro Sendung.
6.3. Im Übrigen haftet TLV GmbH dem Besteller bei schuldhaftem Verlust der Sendung oder Beschädigung des Inhaltes durch Nässe oder Brand, nicht bei Beschädigung der Außenhülle. TLV GmbH beruft sich bei Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB, die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt.
6.4. Hat der Besteller TLV GmbH eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von TLV GmbH vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. TLV GmbH kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB berufen. Der Besteller oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden sofort beim Fahrer zu reklamieren, der schriftlich aufgenommen werden muss. Diese Schadensaufnahme muss dem Kunden vom Fahrer bei der Übergabe schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Abschreibung ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.5. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet TLV GmbH von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften oder Schiffe nicht verpflichtet sind, abzuwarten. Die sich aus Versäumnis des Anschlusses (z.B. wegen höherer Gewalt) ergebenden Kosten gehen ausschließlich zulasten des Kunden.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Besteller als Vertragspartner von TLV GmbH geltend machen.
6.8. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren gemäß § 439 HGB. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von TLV GmbH gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB entsprechend.
6.9. Der Besteller haftet unmittelbar, oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Besteller ein Verschulden trifft.
7. Datenspeicherung
7.1. Alle persönlichen Daten werden von TLV GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
7.2. TLV GmbH weist darauf hin, dass TLV GmbH sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Besteller abgeschlossenen Verträge ist TLV GmbH befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
7.3. TLV GmbH setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit
8.1. Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Hamburg.
8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Für die Rechtsstreitigkeiten mit Privatpersonen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
9. Einfuhr- und Zollvorschriften, Ausfuhrbestimmungen
Beim Versand sind in jedem Fall die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), oder einer falschen und unzureichender Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten. TLV GmbH erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern entsprechende Informationen vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit die Auskünfte wird jedoch nicht übernommen.
Hinweise zur Online-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(Stand: 01.05.2020)